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Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei LIVA
Unsere Leistungen richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen und selbstverständlich auch an Privatpersonen. Wir beraten und unterstützen Sie im Rahmen rechtlicher Einzelfälle, begleiten Sie aber auch bei Ihrem laufenden Tagesgeschäft.
Schauen Sie sich ruhig etwas um und lernen Sie uns, unsere Kanzlei und unsere Tätigkeitsgebiete ein wenig kennen!
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Zivilprozesskosten - Finanzverwaltung erkennt geänderte Rechtsprechung des BFH nicht an Die geänderte BFH-Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Mit der Entscheidung vom 12.05.2011 zum AZ VI R 42/10 hatte der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten erheblich gelockert. Unter den Voraussetzungen , dass die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten biete, nicht mutwillig erscheine und die Kosten notwendig und angemessen seien, wollte der BFH diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen zum Abzug zulassen. Steuerliche Erleichterung für Betroffene der EHEC-Epidemie Durch die Umsatzrückgänge im Zusammenhang mit der EHEC-Epidemie können sich Steuerpflichtige erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sehen. Beträchtliche wirtschaftliche Schäden sind bereits entstanden und können auch weiterhin noch entstehen. Unter diesen Umständen kann die regelmäßige Zahllast an das Finanzamt erdrückend sein. Die Finanzbehörden haben dies erkannt und mit gleichlautendem Erlass vom 01.08.2011 für die Länder einheitliche steuerliche Hilfsmaßnahmen bekannt gegeben. |
Neue Musterwiderrufsbelehrung - Anpassungsbedarf für Online-Händler Mit Wirkung ab dem 04.08.2011 hat der Gesetzgeber die Muster für die Widerrufsbelehrung und für die Rückgabebelehrung überarbeitet. Die ab 04.08. geltenden neuen Musterbelehrungen finden Sie für die Widerrufsbelehrung hier und für die Rückgabebelehrung hier. CGZP nicht tariffähig - Nachfforderung von Lohn nach dem Equal-Pay Prinzip? Mit Beschluss vom 14.12.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit) die Tariffähigkeit abgesprochen. Damit war klar, dass die zu diesem Zeitpunkt bestehenden und von der CGZP geschlossenen "Tarifverträge" unwirksam sind. Grundsätzlich kommen solche Ansprüche in Betracht. |


